Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Zeitreisen GbR und ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und der Ausführung weiterer Dienstleistungen.
Mit Vertragsschluss erkennt der Veranstaltungsgast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Sie gelten für sämtliche Leistungen der Gesellschaft im Rahmen von im Bereich von Maßnahmen des Teambuildings sowie Events & Incoming sowie touristischen Besichtigungs- und Sonderfahrten.
Nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeitreisen GbR sind Vertragsbestandteil. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Fahrgastes werden nicht anerkannt.
Das Angebot der Zeitreisen GbR umfasst die Angebote „Sightseeing“, „Teambuilding“, „Events & Incoming“ sowie „History Marketing“. Die damit verbundenen Leistungen dienen der Erholung, der Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls sowie der geschichtlichen, kulturellen und politischen Bildung und der öffentlichen Präsentation von Geschichte. Die jeweiligen Leistungsinhalte ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot.
Die videoBustour und die VideoTabelttour im Rahmen des Angebotes „Sightseeing“ sind Kooperationsprojekte der Zeitreisen – Veranstaltungs- und Projektmanagement GbR sowie der Tourismus Medien Produktion GbR. Die rechtliche Vertretung der genannten Produkte obliegen zu gleichen Teilen der Zeitreisen – Veranstaltungs- und Projektmanagement GbR sowie der Tourismus Medien Produktion GbR.
2.1. Angebote der Zeitreisen GbR sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
2.2. Der Besteller muss seinen Auftrag schriftlich erteilen.
2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch die Zeitreisen GbR zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend.
3.2. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
3.2.1 die Beaufsichtigung der Veranstaltungsgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
3.2.2 die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Veranstaltungsgäste am Veranstaltungsort oder Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
3.2.3 die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
3.2.4 die Information über die für alle Veranstaltungs- und Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind, und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.
3.2.5 Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
4.1 Leistungsänderungen durch den Veranstalter Zeitreisen GbR sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Unternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und sofern die Abweichungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind.
4.2 Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung von Zeitreisen möglich.
Sie bedürfen der Schriftform; es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
5.1 Es gilt der bei Vertragsabschluss im schriftlichen Angebot vereinbarte Preis.
5.2 Alle Nebenkosten sind im Preis enthalten, es sei denn, es würde etwas Abweichendes vereinbart.
5.3 Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
5.4 Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigung am Veranstaltungsort oder Objekt entstehen, bleibt unberührt.
5.5 Rechnungen sind nach Erhalt zum Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.6 Im Rahmen der Angebote „VideoBustour“ und „VideoTablettour“ erhalten Reisegruppen ab 10 Personen nach Absprache einen Gruppenrabatt auf den Gesamtpreis. Voraussetzung für die Gewährung des Gruppenpreises ist, dass der zu entrichtende Gesamtpreis in einer Summe gezahlt wird.
5.7 Die Bezahlung erfolgt für die öffentlichen Termine direkt bar beim Fahrpersonal vor Fahrtantritt oder durch Vorlage von – vorab bezahlten – Vouchers/Gutscheinen beim Fahrer. Gruppen bekommen separat eine Rechnung zugeschickt.
5.8 Für die öffentlichen Fahrten im Rahmen der VideoBustour ist eine vorherige verbindliche Anmeldung/Buchung erforderlich. Diese erfolgt telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) spätestens bis 48 Stunden vor der Tour. Die Buchung garantiert nicht einen bestimmten Sitzplatz im Bus. Die Durchführung der angekündigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 10 Anmeldungen vorliegen.
5.9 Unterbleibt eine angekündigte Fahrt der VideoBustour, weil nicht mindestens 10 Anmeldungen vorliegen, aus höherer Gewalt oder aus sonstigen nicht berechenbaren Gründen, sind sämtliche diesbezüglichen Ersatzansprüche derjenigen, die die angekündigte und ausgefallene Fahrt gebucht hatten, ausgeschlossen. Fahrgäste, die bereits vorab den Fahrpreis bezahlt hatten, können die Teilnahme zu einem anderen Termin vereinbaren. Die VideoBustour unterrichtet die angemeldeten Fahrgäste ggf. telefonisch oder per E-Mail von dem Ausfall.
5.10 Als Vertragspartner gilt der Buchende bzw. die juristische Person, die er vertritt.
5.11 Bei Nichtantritt der gebuchten Fahrt ohne vorherige Stornierung wird der volle Fahrpreis in Rechnung gestellt; bei Gruppen ab 10 Personen geht die Rechnung an den Auftraggeber/
Ansprechpartner bzw. das Gruppenmitglied, das die Buchung vorgenommen hat. Eine Reduzierung und Stornierung der vorgebuchten Personenzahl am Fahrtag ist kostenfrei nicht möglich. Es ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Eine generelle Stornierung ist bis 48 Stunden vor Fahrantritt kostenfrei möglich. Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Fahrtantritt werden 75% des Fahrpreises vom Kunden erhoben.
7.1 Auf Anfrage erhält der Kunde ein Angebot für die Gestaltung eines Themenangebotes. Es besteht auch die Möglichkeit auf Wunsch des Kunden ein individuell erweitertes Programm (Besichtigungen, Catering, individuelle Events) inkl. Transfers zu buchen.
7.2 Kann der Kunde die gebuchte Fahrt/die gebuchte Veranstaltung nicht antreten, muss er den Chartervertrag spätestens 30. Werktage vor Veranstlatungsbeginn schriftlich bei der Zeitreisen GbR gekündigt haben. Hierbei ist das Datum des Poststempels bzw. das Eingangsdatum der E-Mail bei Zeitreisen maßgebend. Bei einer verspäteten Kündigung gelten folgende Stornierungsgebühren:
– ab 30. bis 10. Werktag vor Fahrtantritt 50% des im Vertrag festgelegten Charterpreises
– ab 10. bis 05. Werktag vor Fahrtantritt 75% des im Vertrag festgelegten Charterpreises
– ab dem 05. Werktag vor Fahrtantritt 100% des im Vertrag festgelegten Charterpreises.
7.3 Zahlungen erfolgen gegen Rechnung durch Überweisung auf das Konto IBAN: DE39 1007 0024 0966 7767 00 BIC/SWIFT-Code DEUTDEDBBER00, BLZ 100 700 24 der Zeitreisen – Veranstaltungs- und Projektmanagement GbR ohne Abzug.
8.1 Rücktritt
Zeitreisen kann jederzeit vor jedem Beginn eines Angebots zurücktreten, wenn außergewöhnliche und betreibsbedingte Umstände die Leistungserbringung durch die Zeitreisen GbR unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die Ersetzung des ihm unmittelbar mit der Bestellung entstandenen Fahrtpreises (im Fall einer VideoBustour oder Videotablettour) verlangen.
8.2 Kündigung
Die Zeitreisen GbR kann im Rahmen von Veranstaltungen einschließlich der videoBustour oder videotablettour nach Veranstaltungsbeginn kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Im Falle einer Kündigung nach dem Beginn der Veranstaltung – beruhend auf höherer Gewalt – ist Zeitreisen auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Kunden/Gäste ggf. zurück zu befördern, wobei ein Anspruch auf eine Beförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht.
Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
Kündigt die Zeitreisen GbR den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
9.1 Den Anordnungen des Fahr- und Begleitpersonals ist im Interesse der Sicherheit der Veranstaltungsgäste stets unbedingt Folge zu leisten.
9.2 Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von einer volljährigen Person begleitet werden. Die Beaufsichtigung von teilnehmenden Kindern obliegt allein den volljährigen Begleitpersonen.
9.3 Veranstaltungsteilnehmer und Fahrgäste, die nachhaltig gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften verletzen, mutwillig Sachbeschädigungen verüben, Verunreinigungen von Veranstaltungsorten und Fahrzeugen verursachen, unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel stehen oder anderweitig die Ruhe und Ordnung am Veranstaltungsort oder in Fahrzeugen stören, insbesondere andere Teilnehmer oder Fahrgäste belästigen, können von der Veranstaltung und Beförderung – unter gleichzeitigem Verfall der Teilnahme- und Fahrtberechtigung – ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen irgendwelche Ersatzansprüche zustehen.
9.4 Das Hausrecht wird durch den Veranstaltungs- oder Tourleiter oder den Busfahrer ausgeübt. Nach der Namensfeststellung erfolgt gegebenenfalls die Übergabe an die zuständige Behörde. Zeitreisen behält sich Schadenersatzansprüche vor. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen, Verunreinigungen oder dem Abbruch einer Fahrt entstehen, bleibt unberührt.
9.5 Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder in den Bussen sowie an den Fahrtzielen, an denen ein Aussteigen aus den Bussen vorgesehen ist, ist vorab mit Zeitreisen abzustimmen.
9.6 Das Benutzen von Tonwiedergabe- und Mobilfunkgeräten ist während der Fahrten aus bild- und tonrechtlichen sowie aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
9.7 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist untersagt.
9.8 Die Mitnahme von Tieren in den Fahrzeugen ist untersagt.
Die Zeitreisen GbR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
Zeitreisen GbR haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
Zeitreisen GbR haftet gegenüber Veranstaltungs- oder Fahrgästen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit sich aus den gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt.
Alle von der Zeitreisen GbR nicht gegen Entgelt zur Beförderung übernommenen Gegenstände bleiben auch bei Platzzuweisung im Bus unter alleiniger Obhut des Fahrgastes. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstiger Wertsachen wird nicht gehaftet.
Die Haftung von Zeitreisen bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt. D. h. je betroffener Person ist die Haftung begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteile am Veranstaltungspreis, multipliziert mit dem Faktor 3. Für die bei Veranstaltungen von Zeitreisen genutzten Fahrzeuge besteht eine gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, welche die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes gegen Zeitreisen oder mitversicherten Personen erhoben werden, umfasst, wenn durch den Gebrauch eines Fahrzeugs von Zeitreisen Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden.
Für Personen- und Sachschäden gilt momentan eine unbegrenzte Deckungssumme, jedoch nicht mehr als 7,6 Mio. EUR je geschädigte Person.
Ausgeschlossen von der Versicherung sind Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrages oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, sowie Haftpflichtansprüche aus solchen reinen Vermögensschäden, die auf Nichteinhaltung von Beförderungsfristen zurückzuführen sind.
§ 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.020,- EUR übersteigt.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Für Schäden, insbesondere an Rechtsgütern der Fahrgäste – soweit sie ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste basieren – haftet die Zeitreisen GbR nicht.
Von etwaigen Ansprüchen, die auf einen der umschriebenen Sachverhalte beruhen, stellt der Besteller der Zeitreisen GbR und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen frei.
12.1 Feuergefährliche, ätzende, giftige, explosive oder übelriechende Gegenstände sind von jeglicher Beförderung oder Veranstaltung ausgeschlossen.
12.2 Zurückgebliebene Sachen des Fahrgastes werden auf Gefahr und Kosten des Eigentümers bis zu 7 Tage gebührenfrei aufbewahrt. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Im Bus gefundene Sachen sind dem Personal zu übergeben.
13.1 Inhalt des Website
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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13.3 Urheber- und Kennzeichenrecht
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14.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernis.
14.2 Falls einzelne Bestimmungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Das Gleiche gilt im Fall von Lücken.
14.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen Zeitreisen GbR und dem Fahrgast/Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz der Zeitreisen GbR.
15.2 Gerichtsstand
15.2.1 Ist der Besteller ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Zeitreisen nur an seinem Sitz verklagt werden.
15.2.2 Im Verhältnis zu Bestellern, die Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gemäß §§ 688 ff ZPO ausschließlich der Sitz der Zeitreisen GbR.
15.2.3 Für Klagen der Zeitreisen GbR gegen den Besteller ist der (Wohn-)sitz des Bestellers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Zeitreisen maßgebend.
15.2.4 Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vortrages zur Folge.
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
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